Firmen sind künftig dazu verpflichtet, Beschäftigten mindestens einmal pro Woche Corona-Schnelltests anzubieten - das hat das Kabinett heute beschlossen. Für die Kosten müssen die Firmen selbst aufkommen.
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Arbeitgeber in Deutschland müssen ihren Beschäftigten ab dem 19.04.21 Woche verpflichtend Corona-Tests anbieten, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten. Was in Hamburg schon seit Wochen so praktiziert wird, erreicht nun auch die restlichen Bundesländer! Das hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Dabei geht es lediglich um eine Angebotspflicht für die Firmen - eine Testpflicht für Arbeitnehmer gibt es nicht. Auch müssen die Arbeitgeber nicht dokumentieren, ob die Beschäftigten das Angebot angenommen haben.